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1.        Auslegung

1.1.     Für vorliegende AGB sollen folgende Definitionen gelten:

 „Carlsberg" steht für Carlsberg Breweries A/S, J.C. Jacobsens Gade 1,DK-1799 Kopenhagen V, Däne­mark.

„CDE" steht für Carlsberg Deutsch­land GmbH, Jürgen-Töpfer-Straße 50, D-22763 Hamburg.

"Vertrauliche DM-Informationen" sind alle Informati­onen, die sich auf das DM-System oder auf die DM-Rechte beziehen, welche der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung erhält.

„Käufer” bezeichnet den Erwerber der DM-Anlage.

„DM-Rechte“ umfasst und bedeutet sämtliche Urheberrechte von Carls­berg an der DM-Anlage.

„DM-Anlage” bedeutet die unter dem Namen DraughtMaster® be­kannte Bier-Schankanlage, die PET-Fässer mit eingebauten Luftkom­pressoren kombiniert, um Bier in ei­nem Einzel- oder modularen System auf­zubewahren und auszuschenken, und die ebenfalls inte­grierte urheber­rechtlich geschützte Plattformen und di­gitale Funktionen beinhalten kann. Wo­bei das modulare System eine halbautomatische Reini­gungsanlage beinhaltet, die von Carlsberg entwor­fen wurde und die DM-Rechte mit einschließt.

„Urheberrechte": Hierzu zählen alle Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrecht und verwandte Rechte, Handelszeichen, Handelsnamen und Domainnamen, Rechte an der Aus­stattung, am Geschäftswert, Ausga­berechte, Rechte an Entwürfen, an Computer-Software, an Dateien, Ge­heimhaltungsrechte (darunter Rechte am Know-how und an Ge­schäftsgeheimnissen, wie in Überein­stimmung mit der EU-Richtlinie 2016/943 oder anderem anwendba­ren Recht definiert), sowie alle an­deren geistigen Eigentumsrechte, ob eingetragen oder nicht, ferner alle Anwendungen, Ergänzungen oder Erweiterungen solcher Rechte und alle vergleichbaren oder ähnlichen Rechte oder Schutzrechte, die der­zeit oder in der Zukunft wo immer auf der Welt bestehen.

„Plattform" bezeichnet eine digitale Plattform, die das DraughtMaster®-System fördert und unterstützt.

„Produkte" sind die von CDE dem Kunden gelieferten, unter den Handelszeichen von CDE oder von Carlsberg registrierten Waren sowie alle anderen Produkte, deren Lieferung mit CDE schriftlich vereinbart werden kann.

 

2.      Zweck

2.1.    CDE gewährt dem Käufer ein nicht exklusives Recht, die DM-Rechte und die DM-Anlage zum Zweck des Verkaufs der Produkte der CDE zu nutzen.

Sofern das DM-System die Plattform umfasst, gilt dieses entsprechend für diese.

 

3.      DM-Rechte

3.1.    Der Käufer erkennt die Urhe­berrechte von Carlsberg an den DM-Rechten an. Er erklärt sich damit ein­verstanden, dass er a) keinerlei Rechtsansprüche an den DM-Rech­ten erhält, b) keines der DM-Rechte, in welcher Rechtsprechung auch im­mer, eintragen lässt oder einzutra­gen versucht, und dass c) weder Carlsberg noch CDE irgendwelche Garantien in Bezug auf die DM-Rechte geben, insbesondere dass sie nicht garantieren, dass irgendwelche eingetragenen DM-Rechte gültig sind oder dass irgendeine Anwendung derselben in irgendeiner Rechtspre­chung gewährt wird oder eingetra­gen bleibt.

3.2.   Der Käufer informiert CDE unverzüglich schriftlich, wenn ihm Folgendes auffällt: a) ein Verstoß oder ein mutmaßlicher Verstoß ge­gen eines der DM-Rechte oder b) be­reits erhobene oder drohende Rechtsklagen wegen eventueller Ver­letzungen der Rechte Dritter.

3.3.   Im Falle eines Verstoßes oder eines mutmaßlichen Verstoßes eines Dritten gegen DM-Rechte gilt: a) Carlsberg und CDE entscheiden nach ihrem Belieben darüber, welche Maß­nahmen sie in diesem Fall ggf. er­greifen; b) Carlsberg hat die alleini­gen Kontroll- und Durchführungs­rechte bezüglich aller Schadenforde­rungen und Maßnahmen; c) Der Käu­fer gewährt, sofern Carlsberg oder CDE die Kosten dafür in angemesse­ner Höhe übernehmen, Carlsberg oder der CDE im Falle von Schaden­ersatzforderungen oder Gerichtsver­fahren jede angemessene Unterstüt­zung; und d) Carlsberg oder CDE übernehmen die Kosten von Ge­richtsverfahren und dürfen alle dies­bezüglichen Rückerstattungen für Maßnahmen auf eigene Rechnung behalten.

 

4.    DM-Anlage

4.1.    Der Käufer erkennt an und willigt ein, dass die DM-Anlage a) au­ßer zu Reinigungs- und Reparatur­zwecken nicht abgebaut, in mehrere Bestandteile zerlegt und/oder mit Bestandteilen Dritter kombiniert werden darf; c) nicht geändert, er­gänzt, zurückentwickelt werden darf. Soweit anwendbar, gestattet der Kunde CDE oder dem Ersteller der Baugruppe, jegliche relevante CE-Kennzeichnung oder ähnliches anzu­bringen. Der Kunde darf solche Kennzeichnungen nicht verändern oder entfernen. Auf Verlangen ge­stattet der Kunde dem Ersteller der Baugruppe oder CDE, eine relevante CE-Kennzeichnung oder Ähnliches auf den DraughtMaster®-Systemen anzubringen, die vom Kunden weder verändert oder entfernt werden dür­fen.

4.2.   Die Plattform (sofern instal­liert) kann es dem DraughtMaster®-System ermöglichen, bestimmte Be­richte und Verkaufsdaten ("Daten") mit den von Carlsberg verwalteten IT-Systemen zu verbinden und an diese zu übertragen. Daten können z.B. Statistiken über die Verkäufe der Absatzstätte, Warenflüsse, Portfolio­analyse, Absätze, Verbräuche, Be­triebsdaten und den allgemeinen technischen Zustand des Draught­Master®-Systems umfassen, die auch zur Entwicklung und kontinuier­lichen Verbesserung des DraughtMas­ter®-Systems und der Plattform bei­tragen können.

4.3.   Die von der Plattform gene­rierten Daten sind Eigentum von Carlsberg und müssen als vertrauli­che DraughtMas­ter®-Informationen behandelt werden, sofern nichts an­deres schriftlich vereinbart wurde. Carlsberg und der Ersteller der An­lage sind berechtigt, die Daten nach Be­darf zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, wo­bei sowohl ei­gene Software als auch Software Dritter (wie z.B. Google Analytics und Zendesk) eingesetzt wird. Vorbehalt­lich einer schriftlichen Vereinbarung kann der Kunde auf diese Daten (ganz oder teilweise) zugreifen und sie nutzen.  Die Daten müssen unter strikter Einhaltung aller geltenden Datenschutz- und Persönlichkeits­schutzbestimmungen verwendet und verarbeitet werden.

4.4.   Der Kunde unterstützt bei der erforderlichen Konnektivität, um die Kommunikation und den Transfer von Daten zu erleichtern. Er arbeitet mit Carlsberg zusammen, um diese Daten und alle anderen Daten, die die Leistung des DraughtMaster®-Sys­tems bewerten oder die zur Einhal­tung geltender Gesetze und Vor­schriften erforderlich und zu erfüllen sind, weiterzugeben.

4.5.   Der Kunde nimmt zur Kennt­nis und erklärt sich damit einverstan­den, dass weder der Hersteller noch Carlsberg eine Garantie, Gewährleis­tung oder Zusicherung im Zusam­menhang mit der Aktualität, Richtig­keit, Vollständigkeit oder Qualität der Daten geben. Der Kunde verzichtet auf jegliche Ansprüche, und weder der Hersteller noch Carlsberg haften für Verluste oder Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit: (a) In­formationen, die vom Hersteller oder von Carlsberg zur Verfügung gestellt werden, einschließlich unvollständi­ger oder falscher Informationen; (b) die Nutzung der Plattform oder der Daten durch den Kunden oder die Unfähigkeit, diese zu nutzen; und/oder (c) Viren oder andere Mal­ware, die aufgrund der Nutzung der Plattform, der Daten, des Zugriffs auf die Plattform oder die Daten aus dem IT-System, die Hardware oder Aus­rüstung, auf die Software oder sons­tiges Eigentum des Kunden gelangen oder sich dort befinden.

 

5.      Verpflichtungen des Kunden

Der Käufer verpflichtet sich: a) alle In­formationen über die DM-Anlage oder DM-Rechte, welche er von CDE im Rah­men dieser Vereinbarung erhält („Ver­trauliche DM-Informationen") ge­heim zu halten und sie genauso zu schützen, wie er seine eigenen Informa­tionen schützen würde; b) die Vertrauli­chen DM-Informationen ausschließlich zur Verwendung der DM-Anlage zu nut­zen, sie nur in dem Umfang zu offenba­ren, wie es zur Erbringung der genann­ten Zwecke erforderlich ist und dafür zu sorgen, dass jede Bekanntgabe unter Vertraulichkeitspflichten geschieht, die den hier genannten zumindest gleich­wertig sind.

 

6.      Weiterverkauf der DM-Anlage


Der Käufer ist bei Weiterverkauf der DM-Anlage an Dritte verpflichtet, sämtliche Verpflichtungen dieser Nutzungsbedingungen dem Erwerber aufzuerlegen.