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1.      Auslegung

1.1.  Für vorliegende AGB sollen folgende Definitionen gelten:

„Carlsberg“ steht für Carlsberg Breweries A/S, J.C. Jacobsens Gade 1, DK-1799 Kopenhagen V, Dänemark.

„CDE“ steht für Carlsberg Deutschland GmbH, Jürgen-Töpfer-Straße 50, D-22763 Hamburg

"Vertrauliche DM-Informationen" sind alle Informationen, die sich auf das DM-System oder auf die DM-Rechte beziehen, welche der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung erhält.

„Kunde” bezeichnet den Kunden des Lieferanten, also denjenigen, dem die DM-Anlage geliefert wird.

„DM-Rechte“ umfasst und bedeutet sämtliche Urheberrechte Carlsbergs an der DM-Anlage.

„DM-Anlage” bedeutet die unter dem Namen DraughtMaster® bekannte Bier-Schankanlage, die PET-Fässer mit eingebauten Luftkompressoren kombiniert, um Bier in einem Einzel- oder modularen System auf­zubewahren und auszuschenken, und die ebenfalls inte­grierte urheberrechtlich geschützte Plattformen und di­gitale Funktionen beinhalten kann. Wo­bei das modulare System eine halbautomatische Reini­gungsanlage beinhaltet, die von Carlsberg entworfen wurde und die DM-Rechte miteinschließt.

„Urheberrechte“: Hierzu zählen alle Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrecht und verwandte Rechte, Handelszeichen, Handelsnamen und Domainnamen, Rechte an der Ausstattung, am Geschäftswert, Ausgaberechte, Rechte an Entwürfen, an Computer-Software, an Dateien, Geheimhaltungsrechte (darunter Rechte am Know-how und an Geschäftsgeheimnissen, wie in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2016/943 oder anderem anwendbaren Recht definiert), sowie alle anderen geistigen Eigentumsrechte, ob eingetragen oder nicht, ferner alle Anwendungen, Ergänzungen oder Erweiterungen solcher Rechte und alle vergleichbaren oder ähnlichen Rechte oder Schutzrechte, die derzeit oder in der Zukunft wo immer auf der Welt bestehen.

„Aufstellungsort” bezeichnet den lizenzierten Betrieb des Kunden oder einen anderen Aufstellungsort, der mit CDE schriftlich vereinbart wird.

„Plattform" bezeichnet eine digitale Plattform, die das DraughtMaster®-System fördert und unterstützt

„Produkte” sind die von CDE dem Kunden gelieferten, unter den Handelszeichen von CDE oder von Carlsberg registrierten Waren sowie alle anderen Produkte, deren Lieferung mit CDE schriftlich vereinbart werden kann.

 

2.      Zweck und Geltungsbereich

2.1. CDE verleiht dem Kunden die DM-Anlage gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

2.2. CDE gewährt dem Kunden für die Dauer dieser Vereinbarung ein nicht exklusives Recht, die DM-Rechte und die DM-Anlage zum Zweck des Verkaufs der Produkte am Aufstellungsort zu nutzen. Sofern das DM-System die Plattform umfasst, gilt dieses entsprechend für diese.

 

3.      DM-Rechte

3.1. Der Kunde erkennt die Eigentümerschaft von Carlsberg und deren Urheberrecht an den DM-Rechten an. Er erklärt sich damit einverstanden, dass er a) keinerlei Rechtsansprüche an den DM-Rechten erhält, es sei denn, solche würden ihm nach dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt, b) keines der DM-Rechte, in welcher Rechtsprechung auch immer, eintragen lässt oder einzutragen versucht, und dass c) weder Carlsberg noch CDE irgendwelche Garantien in Bezug auf die DM-Rechte geben, insbesondere dass sie nicht garantieren, dass irgendwelche eingetragenen DM-Rechte gültig sind oder dass irgendeine Anwendung derselben in irgendeiner Rechtsprechung gewährt wird oder eingetragen bleibt.

3.2. Der Kunde informiert CDE unverzüglich schriftlich, wenn ihm Folgendes auffällt: a) ein Verstoß oder ein mutmaßlicher Verstoß gegen eines der DM-Rechte oder b) bereits erhobene oder drohende Rechtsklagen wegen eventueller Verletzungen der Rechte Dritter.

3.3. Im Falle eines Verstoßes oder eines mutmaßlichen Verstoßes eines Dritten gegen DM-Rechte gilt: a) Carlsberg und CDE entscheiden nach ihrem Belieben darüber, welche Maßnahmen sie in diesem Fall ggf. ergreifen; b) Carlsberg hat die alleinigen Kontroll- und Durchführungsrechte bezüglich aller Schadenforderungen und Maßnahmen; c) der Kunde gewährt, sofern Carlsberg der CDE die Kosten dafür in angemessener Höhe übernehmen, Carlsberg oder CDE im Falle von Schadenersatzforderungen oder Gerichtsverfahren jede angemessene Unterstützung; und d) Carlsberg oder CDE übernehmen die Kosten von Gerichtsverfahren und dürfen alle diesbezüglichen Rückerstattungen für Maßnahmen auf eigene Rechnung behalten.

 

4.    DM-Anlage

4.1.  Der Kunde erkennt an und willigt ein, dass die DM-Anlage a) nicht in Kombination mit anderen als den vereinbarten Produkten verwendet werden darf; b) außer zu Reinigungs- und Reparaturzwecken nicht abgebaut, in mehrere Bestandteile zerlegt und/oder mit Bestandteilen Dritter kombiniert werden darf; c) nicht geändert, ergänzt, zurückentwickelt oder neu befüllt werden darf und d) nicht mit fremden Beschriftungen oder Kennzeichnungen versehen werden darf. Soweit anwendbar, gestattet der Kunde CDE oder dem Ersteller der Baugruppe, jegliche relevante CE-Kennzeichnung oder ähnliches anzubringen. Der Kunde darf solche Kennzeichnungen nicht verändern oder entfernen. Auf Verlangen gestattet der Kunde dem Ersteller der Baugruppe oder CDE, eine relevante CE-Kennzeichnung oder Ähnliches auf den DraughMaster®-Systemen anzubringen, die vom Kunden weder verändert oder entfernt werden dürfen.

4.2. Die DM-Anlage muss im Besitz des Kunden bleiben und am vereinbarten Aufstellungsort bleiben.

4.3.  Die Plattform (sofern installiert) kann es dem DraughtMaster®-System ermöglichen, bestimmte Berichte und Verkaufsdaten ("Daten") mit den von Carlsberg verwalteten IT-Systemen zu verbinden und an diese zu übertragen. Daten können z.B. Statistiken über die Verkäufe der Absatzstätte, Warenflüsse, Portfolioanalyse, Absätze, Verbräuche, Betriebsdaten und den allgemeinen technischen Zustand des DraughtMaster®-Systems umfassen, die auch zur Entwicklung und kontinuierlichen Verbesserung des DraughMaster®-Systems und der Plattform beitragen können.

4.4.  Die von der Plattform generierten Daten sind Eigentum von Carlsberg und müssen als vertrauliche DraughtMaster®-Informationen behandelt werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Carlsberg und der Ersteller der Anlage sind berechtigt, die Daten nach Be­darf zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, wo­bei sowohl eigene Software als auch Software Dritter (wie z.B. Google Analytics und Zendesk) eingesetzt wird. Vorbehaltlich einer schriftlichen Vereinbarung kann der Kunde auf diese Daten (ganz oder teilweise) zugreifen und sie nutzen.  Die Daten müssen unter strikter Einhaltung aller geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzbestimmungen verwendet und verarbeitet werden.

4.5. Der Kunde unterstützt bei der erforderlichen Konnektivität, um die Kommunikation und den Transfer von Daten zu erleichtern. Er arbeitet mit Carlsberg zusammen, um diese Daten und alle anderen Daten, die die Leistung des DraughtMaster®-Systems bewerten oder die zur Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften erforderlich und zu erfüllen sind, weiterzugeben.

4.6.   Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass weder der Hersteller noch Carlsberg eine Garantie, Gewährleistung oder Zusicherung im Zusammenhang mit der Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Daten geben. Der Kunde verzichtet auf jegliche Ansprüche, und weder der Hersteller noch Carlsberg haften für Verluste oder Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit: (a) Informationen, die vom Hersteller oder von Carlsberg zur Verfügung gestellt werden, einschließlich unvollständiger oder falscher Informationen; (b) die Nutzung der Plattform oder der Daten durch den Kunden oder die Unfähigkeit, diese zu nutzen; und/oder (c) Viren oder andere Malware, die aufgrund der Nutzung der Plattform, der Daten, des Zugriffs auf die Plattform oder die Daten aus dem IT-System, die Hardware oder Ausrüstung, auf die Software oder sonstiges Eigentum des Kunden gelangen oder sich dort befinden.

 

5.      Auslieferung und Installation

5.1. CDE kümmert sich um die Auslieferung und Installation der DM-Anlage am Aufstellungsort.

5.2. Der Kunde bereitet auf eigene Kosten den Aufstellungsort für die Installation der DM-Anlage vor. Er sorgt vor der Auslieferung für eine ordnungsgemäße Umgebung und Betriebsbedingungen, die für einen wirtschaftlichen Betrieb und eine wirtschaftliche Wartung der Anlage notwendig sind, sowie für die Einhaltung aller sinnvollen Anweisungen oder Richtlinien, die von CDE oder in ihrem Auftrag in Verbindung mit der Installation der DM-Anlage herausgegeben wurden.

5.3. Falls es nach Ansicht von CDE oder ihres Beauftragten notwendig sein sollte, bisherige Geräte des Kunden am Aufstellungsort zu entfernen oder anderweitig zu demontieren, um die DM-Anlage zu installieren oder abzubauen, wird der Kunde diese Entfernung und/oder Demontage erlauben und alle dazu erforderlichen Genehmigungen einholen und CDE und ihres Beauftragten alle notwendige Unterstützung gewähren, um diese Arbeiten ausführen zu können.

 

6.      Verpflichtungen des Kunden

6.1. Der Kunde verpflichtet sich: a) die DM-Anlage in gutem Zustand zu bewahren, sie ordnungsgemäß, angemessen und in Übereinstimmung mit allen Richtlinien und Spezifikationen des Lieferanten, von CBAS oder des Herstellers der DM-Anlage oder ihrer Beauftragten zu bedienen; b) die DM-Anlage alle 14 Tage in Übereinstimmung mit allen Richtlinien und Spezifikationen des Lieferanten, von Carlsberg oder des Herstellers der DM-Anlage oder ihrer Beauftragten zu reinigen (und dabei nur vom Lieferanten gekaufte und genehmigte Reinigungsmittel zu verwenden); c) CDE und ihren Beauftragten diejenigen Auskünfte und Hilfestellungen zu geben, die er in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen benötigt, einschließlich des uneingeschränkten Zugangs zum Aufstellungsort, zur DM-Anlage und zu den jeweiligen Ansprechpartnern des Kunden; d) dafür zu sorgen, dass alle vom Lieferanten gelieferten Produkte, die unter Verwendung der DM-Anlage ausgeschenkt werden, nur in dem von CDE oder von Carlsberg von Zeit zu Zeit genehmigten Zustand ausgeschenkt und weiterverkauft werden;  e) CDE unverzüglich zu informieren, wenn ein Defekt der DM-Anlage auftritt und CDE oder ihren Beauftragten die Art des Defekts möglichst genau mitzuteilen; f) CDE oder ihren Beauftragten zu erlauben, die DM-Anlage zu allen vernünftigen Zeiten zu inspizieren und zu diesem Zweck den Aufstellungsort oder jedes andere Gelände, wo die DM-Anlage steht, zu betreten und ihnen Zugang zu einer solchen Inspektion zu gewähren.

6.2.   Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer dieser Vereinbarung und darüber hinaus dazu: a) all Informationen über die DM-Anlage oder DM-Rechte, welche er von CDE im Rahmen dieser Vereinbarung erhält („Vertrauliche DM-Informationen") geheim zu halten und sie genauso zu schützen, wie er seine eigenen Informationen schützen würde; b) die Vertraulichen DM-Informationen ausschließlich zur Verwendung der DM-Anlage am Aufstellungsort und zum Zweck des Produktverkaufs zu nutzen, sie nur in dem Umfang zu offenbaren, wie es zur Erbringung der genannten Zwecke erforderlich ist und dafür zu sorgen, dass jede Bekanntgabe unter Vertraulichkeitspflichten geschieht, die den hier genannten zumindest gleichwertig sind; und c) die Vertraulichen DM-Informationen nicht zu offenbaren, es sei denn, vorliegende Vereinbarung oder geltendes Recht verlangen dies ausdrücklich. Die Vorschriften dieser Bestimmung sollen die vorliegende Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer sie beendet wird, überdauern.